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Biographische Skizze zu Dr. Paul Atzler,                                                dem privaten Rechtslehrer, der sich als erster u.a. mit dem juristischen Fernunterricht erfolgreich in Deutschland beschäftigt hat:

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Am 13. Mai 1889 wurde Paul Johannes Heinrich Atzler in Heiligenbeil (Ostpreußen), geboren. Der Vater, August Atzler, war von Beruf Oberlehrer. Man könnte annehmen, dass hierher das spätere pädagogische Talent des Sohnes stammt.

Im Jahre 1907 bestand Paul Atzler die Einjährigen-Freiwilligen-Prüfung vor der Königl. Prüfungskommission in Königsberg. Zuvor besuchte er die höhere Töchterschule in Heiligenbeil und eine Privatschule in Königberg.

Im Anschluß an die bestandene Prüfung war er in der Fabrik seines Stiefvaters Max Ulrich tätig und bereitete sich zugleich durch Selbstunterricht (Anm. d. VdA: zu dieser Zeit waren die Lehrhefte des Rustinschen Lehrinstituts aus dem Verlag Bonness und Hachfeld in Potsdam sehr verbreitet) auf das Abiturientenexamen vor.

Im Oktober 1910 bestand Paul Atzler an der Städtischen Oberrealschule in Königsberg die Aufnahmeprüfung für die Oberprima. Im Oktober 1911 erhielt er an derselben Anstalt das Reifezeugnis. Somit war Paul Atzler 22 Jahre alt, als er sein Abitur gebaut hat.

Hieran anschließend studierte er an der Universität Königsberg Rechts- und Staatswissenschaften, bis er sich zu Beginn des ersten Weltkrieges als Freiwilliger meldete. Im Herbst 1917 wurde er infolge einer Verwundung als dienstuntauglich aus dem Heeresdienst entlassen. Danach setzte Paul Atzler seine Studien an der Unversität Königsberg im Alter von 28 Jahren fort.

Am 14. Dezember 1918 legte er die erste jur. Staatsprüfung vor dem Oberlandesgericht in Königsberg ab.

Am 26. April 1919 legte Dr. Atzler vor der juristischen Fakultät der Universität in Königsberg die mündliche Doktorprüfung ab.

Hieran anschließend absolvierte Dr. Atzler seinen Vorbereitungsdienst an dem Landgericht in Königsberg.

Nachdem Dr. Atzler die große juristische Staatsprüfung bestanden und die Zulassung als Rechtsanwalt am Kammergericht (später auch Notar) erhalten hatte, begann er im Jahre 1924 Referendare in mündlichen Kursen auf die Assessorenprüfung vorzubereiten.

Neben seiner Lehrtätigkeit hielt Dr. Atzler Vorträge über seine besondere Lehrweise und über Grundfragen der Examensvorbereitung.  Im Jahre 1933 verfasste Dr. Atzler eine "Denkschrift über die Ausbildung der Referendare und die Assessorprüfung", welche er im Januar 1934 der Reichskanzlei, dem Reichs- und dem Preußischen Justizministerium und dem Reichsjustizprüfungsamt vorgelegt hat.

Seine besondere Art der Ausbildung fand mehr und mehr Anklang, und seine Erfolge wurden mehr und mehr anerkannt. So hat es sich ergeben, dass Dr. Atzler im Jahre 1935 ,aus der Praxis seiner Lehrtätigkeit heraus, ein Lehrbuch  mit dem Titel: "Die Praktische Arbeit in der Assessorprüfung" verfasste. Dieses Buch stellten das pädagogische Gegenkonzept zu dem damaligen Standardwerk von Sattelmacher: "Bericht, Gutachten und Urteil", dar.

Zwei seiner früheren Hörer hielten etwas später mit Erlaubnis und Material von Dr. Atzler in Köln zwei Kurse, auch schon für die Referendarprüfung, nach dem Vorbild ihres Lehrers ab.

Der Präsident des Reichsjustizprüfungsamtes, Herr Dr. Otto Palandt, fand Gefallen an der besonderen Lehrweise und protegierte Dr. Atzler und sein Werk. Nach Ablehnung eines groß angelegten juristischen Ausbildungsexperimentes, vorgeschlagen von Palandt, vermittelt durch Franz Gürtner, erhielt Dr. Atzler von Beginn des Zweiten Weltkrieges an Druckverbot für seine Werke.

In der Zeit von 1924 bis ca. 1940 sollen 8.000 Referendare an den Kursen zur Assessorprüfung teilgenommen habe.

Nach dem Zweiten Weltkrieg bot die Universität Würzburg Dr. Atzler eine Professur (Dozentenstelle) an. Diesem Ruf folgte er jedoch nicht. Statt dessen baute er seine schriftlichen Fernlehrgänge zur Vorbereitung auf die Referendar- und die Assessorprüfung aus. Diese gab er ab ca. 1947 in Schussenried/Württemberg heraus.

Im Jahre 1967 erhielt Dr. Paul Atzler, auf Vorschlag des damaligen Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg, das Bundesverdienstkreuz erster Klasse für sein Lebenswerk verliehen. Die Verleihung wurde vom damaligen Regierungspräsidenten HonProf. Willi Karl Birn vorgenommen. Eine vorherige eingehende Überprüfung von Dr. Atzler hat ergeben, dass es keine "braunen" Flecken in seinem Leben gegeben hat.

Zwei vorhergehende "Ordensanregungen" wurden unter Ministerpräsident Kiesinger (1958 - 1966) nicht berücksichtigt. Dies mag niemanden verwundern, da Herr Kiesinger, ab 1935 selbst Repetitor in Berlin, mit Dr. Atzler auf einen übermächtigen Konkurenten traf (Vermutung des VdA).

Allein bis zum Tode von Dr. Atzler am 23.05.1972 haben nach Literaturangaben ca. 53.000 junge Juristen an den Lehrgängen teilgenommen. Geht man davon aus, dass jeder die geforderten 1.000 DM investiert hat, so ergibt sich ein beachtlicher Umsatz von ca. 53.000.000 DM.

Nach dem Tode Dr. Atzlers wurde das Lehrwerk, aufgrund testamentarischer Bestimmung, von dem langjährigen Mitarbeiter Herrn Rechtsanwalt Rudolf Walther, Bad Schussenried, bis 1998 fortgeführt.

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in Bearbeitung